§ 1 ALLGEMEINES
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen (Sina Kuiper//Equestrian Photography) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angezeigten AGB. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden und Sondervereinbarungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Fotografen. Dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieser Klausel. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegenden (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still- Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Filme, digitale Bilder usw.).
§ 2 LEISTUNGSANGEBOT
Der Fotograf bietet seinen Kunden über seine Website www.sina-kuiper.de Zugriff auf die dargestellten Informationen. Eine genaue Beschreibung der Inhalte und Formate ist den Einzelbeschreibungen der Lichtbilder zu entnehmen.
§ 3 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der vom Besteller erteilte Auftrag vom Fotografen durch gesonderte E-Mail angenommen wird oder durch Zusendung der Ware. Die Angaben auf der Webseite stellen lediglich eine Aufforderung an den Besteller zur Abgabe eines Angebotes dar. Der Fotograf kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die zwischen dem Fotografen und dem Besteller kommt zustande, wenn der Besteller eine Bestellung absendet und diese durch den Fotografen schriftlich bestätigt wird (auch per E-Mail). Die Bestätigung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Lichtbilder.
§ 4 PREISE, EIGENTUMSVORBEHALT
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die unter www.sina-kuiper.de angeführten Preise. Die durch den Fotografen gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen werden auf das Konto bei der IngDiba, IBAN: DE 57 5001 0517 5416 2520 92, BIC: INGDDEFFXXX an Kontoinhaber Sina Kuiper erbeten.
Hat der Besteller dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Beststeller während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
§ 5 LIEFERUNG
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung umgehend an die vom Besteller angegebene Lieferadresse bzw. E-Mail-Adresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht der Liefertermin verbindlich schriftlich zugesagt wurde. Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung oder Verpflichtung des Bestellers voraus.
Überlässt der Fotograf dem Besteller mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – zu erklären welche Lichtbilder er auswählt bzw. bestellt. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.
§ 6 WIDERRUFSRECHT
Das Recht zum Widerruf des Auftrages bei Fernabsatzverträgen ist gemäß § 312 g Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen:
§ 7 URHEBERRECHT
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die Nutzung (durch Werbung, Anzeigenschaltung, Veröffentlichung usw.) der von uns produzierten Lichtbilder ist honorarpflichtig. Alle Rechte der Verbreitung, auch durch Film, Fernsehen, Fotomechanische Wiedergabe, Einspeicherung und Rückgewinnung in Datenverarbeitungsanlagen aller Art, Wiedergabe, digitale Bearbeitung und Einspeisung (durch CD, Internet, E-Mail, andere Datenträger, usw.) ist dem Fotografen vorbehalten. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. Der Besteller eines Lichtbildes i. S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
§ 8 BILDBEARBEITUNG
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Mituhrheber im Sinne des §8 UrhG. Der Besteller ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Besteller ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung , bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Besteller versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
§ 9 NUTZUNG UND VERBREITUNG
Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Bestellers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Besteller gestattet. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
§ 10 GEWÄHRLEISTUNG
Liegt ein vom Fotografen (Unter Fotograf ist haftungsrechtlich immer auch der Erfüllungsgehilfe zu verstehen) zu vertretender Mangel vor, so ist er nach Wahl des Vertragspartners zur Beseitigung des Mangels, zum Schadensersatz oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Ist an dem Geschäft ein Verbraucher nicht beteiligt, liegt die Wahl der Art der Mangelbeseitigung beim Fotografen. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist er verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Bilder nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe der Lichtbilder, soweit gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB die Gewährleistung nicht durch Einzelverarbeitung vollständig ausgeschlossen wurde. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Verwendung oder wegen grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Fotografen/seines Erfüllungsgehilfen oder wg. Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geltend gemacht werden. Für Personenschäden gelten die Regelungen dieses Absatzes nicht. Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe der Lichtbilder. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Verwendung geltend gemacht werden oder grob fährlässigen oder vorsätzlichen Handels des Fotografen/seines Erfüllungsgehilfen oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Für Personenschäden gelten die Regelungen dieses Absatzes nicht.
§ 11 HAFTUNG
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Jede darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere auch eine verschuldensunabhängige Haftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 DATENSCHUTZ
Ausführliche und verständliche Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dem Menüpunkt Datenschutzerklärung. Gemäß der DSGVO zeigen wir an, dass zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNG
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Ist der Vertragsparteien Unternehmer im Sinne des §14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine dem Sinn entsprechende Wirksambestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann wiederum selbst nur schriftlich abgedungen werden.